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Erfahren Sie die Kraft Ihrer Seele

Spirituelle Lebensberatung

Brigitte Horster

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97232 Giebelstadt

 

Tel: 09 334-23 89 711

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Infoblatt für Besucher der Seelenheilerpraxis 

 

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch energetisches Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

 

So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 78403) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt.

 

 1. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.

2. Es ist mir bekannt, dass Seelenheiler über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und daher bei mir nicht der Eindruck entsteht, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.

3. Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Der/die HeilerIn hält eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen werden, bzw. eine künftig notwendige nicht hinaus-geschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.

4. Es wurden keine Versprechen abgegeben, dass eine Heilung stattfindet, so dass in mir keine falschen Hoffnungen geweckt wurden.

5. Es ist in meiner freien Verantwortung und Entscheidung, die Genesungshilfe fortzusetzen bzw. abzubrechen, ebenso die Zustimmung bzw. die Ablehnung der Sitzungs-abläufe oder der vorgeschlagenen alternativen Genesungshilfen.

6. Ich wurde darüber aufgeklärt, was mich bei den Sitzungen erwartet und speziell, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.